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Für
eine individuelle Beratung wählen Sie Tel: 044 720 71 77 |
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Lassen
Sie Ihre Elektro- Installationen kontrollieren!
Schäden,
Unfällen und Verletzungen vorbeugen
Der
Umgang mit Strom birgt Gefahrenpotenziale, die mit einwandfreien
Installationen und intakten Geräten reduziert werden können.
Mit fehlerhaften oder defekten Installationen und Geräten kann
es zu Unfällen, Bränden oder gar Verletzungen (auch mit
Todesfolge) kommen. Defekte können Folgen der Alterung, Abnützung,
Materialermüdung oder auch fehlerhafte Laien-Installationen
sein. Die NIV (Niederspannungs-installations-verordnung
in Kraft seit 1. Jan. 2002) will Schäden, Unfällen und
Verletzungen vorbeugen.
Regelmässige
Kontrollen vorgeschrieben
Bisher
wurde der Hausbesitzer durch den Kontrolleur der Netzbetreiberin
auf Mängel in Elektro-Installationen aufmerksam gemacht. Neu
ist der Hauseigentümer selber verantwortlich für die Durchführung
der Kontrollen. Die Netzbetreiberin fordert zukünftig den Hausbesitzer
auf den Nachweis zu erbringen, dass die Installationen den Regeln
der Technik entsprechend erstellt und gewartet werden. Der Hauseigentümer
muss dann eine Fachperson, die im Besitz einer gültigen Kontrollbewilligung
ist mit der Kontrolle beauftragen. Diese Fachperson darf nicht in
Planung, Ausführung und Instandhaltung involviert sein
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Die
gesamte Elektro-Installation wird kontrolliert
Der Kontrolleur überprüft sämtliche Installationen
im Haus, in der Wohnung, im Betrieb und im Freien. Kontrolliert werden
sämtliche Schutzmassnahmen wie Erdung, Sicherung, Leitungsschutzschalter
und Fehlerstromschalter. Die Isolationswerte werden gemessen und der Zustand
der Installation beurteilt. Fest eingebaute Haushaltsgeräte wie Herd,
Backofen oder Waschmaschinen werden ebenfalls überprüft. Ist
alles in Ordnung wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt. Mängel
müssen innerhalb einer bestimmten Frist vom Fachmann behoben werden.
Bestehen akute Gefahren, muss der Kontrolleur die Stromzufuhr zum Gefahrenherd
unterbrechen.
Die Kontrollpflicht
Kontrolle alle
20 Jahre:
Installationen
in Wohngebäuden
Kontrolle
alle 10 Jahre:
Installationen in Bürogebäuden, in gewerblichen Werkstätten
und Verkaufsläden
Kontrolle
alle 5 Jahre:
Installationen in Warenhäusern, Theatern, Kinos, Hotels, Restaurants,
Heimen, Spitälern, Tankstellen usw.
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