Für eine individuelle Beratung wählen Sie Tel: 044 720 71 77

Lassen Sie Ihre Elektro- Installationen kontrollieren!

Schäden, Unfällen und Verletzungen vorbeugen
Der Umgang mit Strom birgt Gefahrenpotenziale, die mit einwandfreien Installationen und intakten Geräten reduziert werden können. Mit fehlerhaften oder defekten Installationen und Geräten kann es zu Unfällen, Bränden oder gar Verletzungen (auch mit Todesfolge) kommen. Defekte können Folgen der Alterung, Abnützung, Materialermüdung oder auch fehlerhafte Laien-Installationen sein. Die NIV (Niederspannungs-installations-verordnung in Kraft seit 1. Jan. 2002) will Schäden, Unfällen und Verletzungen vorbeugen.
Regelmässige Kontrollen vorgeschrieben
Bisher wurde der Hausbesitzer durch den Kontrolleur der Netzbetreiberin auf Mängel in Elektro-Installationen aufmerksam gemacht. Neu ist der Hauseigentümer selber verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen. Die Netzbetreiberin fordert zukünftig den Hausbesitzer auf den Nachweis zu erbringen, dass die Installationen den Regeln der Technik entsprechend erstellt und gewartet werden. Der Hauseigentümer muss dann eine Fachperson, die im Besitz einer gültigen Kontrollbewilligung ist mit der Kontrolle beauftragen. Diese Fachperson darf nicht in Planung, Ausführung und Instandhaltung involviert sein

 

Die gesamte Elektro-Installation wird kontrolliert
Der Kontrolleur überprüft sämtliche Installationen im Haus, in der Wohnung, im Betrieb und im Freien. Kontrolliert werden sämtliche Schutzmassnahmen wie Erdung, Sicherung, Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschalter. Die Isolationswerte werden gemessen und der Zustand der Installation beurteilt. Fest eingebaute Haushaltsgeräte wie Herd, Backofen oder Waschmaschinen werden ebenfalls überprüft. Ist alles in Ordnung wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt. Mängel müssen innerhalb einer bestimmten Frist vom Fachmann behoben werden. Bestehen akute Gefahren, muss der Kontrolleur die Stromzufuhr zum Gefahrenherd unterbrechen.

Die Kontrollpflicht
Kontrolle alle 20 Jahre:
Installationen in Wohngebäuden

Kontrolle alle 10 Jahre:
Installationen in Bürogebäuden, in gewerblichen Werkstätten und Verkaufsläden

Kontrolle alle 5 Jahre:
Installationen in Warenhäusern, Theatern, Kinos, Hotels, Restaurants, Heimen, Spitälern, Tankstellen usw.

zurück zu Installationen